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Todesstrafe in Berlin

26. Jan. 2009 · 2.518 mal gelesen | Keine Kommentare »

0901250003Zeitschriften, die nicht verkauft worden sind, schicken wir zurück an den Großhändler. Wenn ich sie zusammenpacke, habe ich einen Schnelldurchgang durch die Titelblätter und Schlagzeilen der letzten Tage. Das hier fand ich très jolie:

Jetzt im Nachhinein ärgere ich mich schon ein wenig, dass ich nicht schnell nachgelesen habe, ob Angelina Jolie wirklich etwas Wichtiges zu sagen hatte über die Todestrafe in Berlin oder ob sie nur eine dicke Lippe riskiert hat gegenüber dem deutschen Grundgesetz, wo in Artikel 102 steht:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Drollig übrigens, dass die Todesstrafe in der hessischen Verfassung bis heute noch vorgesehen ist.

Artikel 21: (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Aber in Hessen haben sie ja auch noch nicht gemerkt, dass das Sprichwort „Zu viele Köche verderben den Brei“ durchaus seine Richtigkeit hat.

Und außerdem gehört das ja auch garnicht hierher, weil Berlin nicht in Hessen liegt.

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